07.05.24 | Teilzeit, Vollzeit | Bonn | Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik BSIEin Sicherheitsrisiko vorliegt, das der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit entgegensteht ( § 14 SÜG ). Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist ein entsprechender Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss erforderlich (Übersetzungen sind nicht ausreichend). Wir bitten um Vorlage der Feststellung
Später ansehen26.04.24 | Teilzeit, Vollzeit | Bonn | Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik BSIDiese Sicherheitsüberprüfung darf nicht zum Ergebnis haben, dass ein Sicherheitsrisiko vorliegt, das der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit entgegensteht ( § 14 SÜG ). Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist ein entsprechender Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss erforderlich (Übersetzungen
Später ansehen22.04.24 | Teilzeit, Vollzeit | Bonn | Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik BSIDas der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit entgegensteht ( § 14 SÜG ). Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist ein entsprechender Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss erforderlich (Übersetzungen sind nicht ausreichend). Wir bitten um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit
Später ansehen07.05.24 | Teilzeit, Vollzeit | Bonn | Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik BSIEin Sicherheitsrisiko vorliegt, das der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit entgegensteht ( § 14 SÜG ). Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist ein entsprechender Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss erforderlich (Übersetzungen sind nicht ausreichend). Wir bitten um Vorlage der Feststellung
Später ansehen26.04.24 | Vollzeit, Teilzeit | Bonn | Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik BSIDiese Sicherheitsüberprüfung darf nicht zum Ergebnis haben, dass ein Sicherheitsrisiko vorliegt, das der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit entgegensteht ( § 14 SÜG ). Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist ein entsprechender Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss erforderlich (Übersetzungen
Später ansehen22.04.24 | Teilzeit, Vollzeit | Bonn | Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik BSIDas der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit entgegensteht ( § 14 SÜG ). Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist ein entsprechender Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss erforderlich (Übersetzungen sind nicht ausreichend). Wir bitten um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit
Später ansehen25.01.24 | Lehrstelle, Vollzeit | Bonn | Euro Akademie BonnEinzusteigen. Oder auch in die Ausbildung "Staatlich geprüfte*r Übersetzer*in/Dolmetscher*in an unseren Fachakademien in Bamberg oder Würzburg. Sie sehen Der Lehrgang bietet Ihnen vielfältige Möglichkeiten. Wir beraten Sie gerne ausführlich dazu. Praktika Sie haben die Möglichkeit, ein mehrwöchiges Praktikum
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