24.04.24 | Teilzeit | Cottbus | www.bauingenieur24.deAnderer Länder im Land Brandenburg nach § 72a der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) - Erteilung von Zustimmungen im Einzelfall zur Verwendung von Bauprodukten (§ 20 BbgBO) - Erteilung vorhabenbezogener Bauartgenehmigungen (§ 16a Absatz 2 Nummer 2 BbgBO) - Beratung der unteren Bauaufsichtsbehörden in Fragen
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