08.04.24 | Teilzeit, Vollzeit | Neustadt (Bautzen) | Region HannoverEinsatz an allen drei Schulstandorten ist bei Bedarf erforderlich, Arbeitsbeginn zwischen 07.00 Uhr und 08.30 Uhr - Springerkraft für alle Schulsekretariate Die Inanspruchnahme des Erholungsurlaubs ist aus dienstlichen Gründen grundsätzlich nur innerhalb der Schulferien möglich. Arbeitsbeginn
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