05.02.24 | Vollzeit | Pattensen | www.pattensen.deEine vorläufigen Insolvenzverwalterin bzw. einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellen. Das Insolvenzgericht hat zudem einen vorläufigen Gläubigerausschuss einzusetzen, wenn Ihr Unternehmen im vorangegangenen Geschäftsjahr mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale erfüllt hat - mindestens 6.000.000 Euro
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