21.04.24 | Vollzeit | Schutz | www.kreis-coesfeld.deBeamte unterliegen nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung. Zu Aufwendungen in Krankheitsfällen erhältst du Beihilfen in Höhe von 50 v.H., darüber hinaus musst du selbst für deinen Krankenversicherungsschutz sorgen. Tätigkeiten nach der Ausbildung Nach der Ausbildung
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