30.10.19 | Vollzeit | Celle | ACMGem. § 9a qualifizieren/ weiterbilden zu lassen Ihre Voraussetzungen •abgeschlossene Ausbildung zur Luftsicherheitskontrollkraft für Frachtkontrollen gem. § 9 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) •einwandfreie Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) nach § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) •ausgeprägtes
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