26.04.24 | Vollzeit | Heidenheim an der Brenz | Landratsamt HeidenheimDas Jugendamt beschäftigt rund 100 Mitarbeitende in drei Geschäftsbereichen. Der Allgemeine Soziale Dienst gehört neben zahlreichen Sonderdiensten (u. a. Fachberatung in Fragen Trennung und Scheidung, Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII und Pflegekinderfachdienst) zum Geschäftsbereich soziale Dienste
Später ansehen26.04.24 | Vollzeit | Heidenheim an der Brenz | Landratsamt HeidenheimIhre Aufgaben Beratung zur Erziehung und Förderung der Entwicklung von Eltern, Kindern und jungen Volljährigen Vermittlung qualifizierter Jugendhilfemaßnahmen, insbesondere Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in Krisensituationen, einschließlich Inobhutnahmen
Später ansehen26.04.24 | Vollzeit | Heidenheim an der Brenz | Landratsamt HeidenheimUnd Jugendlichen in Erziehungsfragen unterstützend zur Seite und fördern deren individuelle Entwicklung. Vermittlung von Jugendhilfemaßnahmen Als Bindeglied zwischen Hilfesuchenden und qualifizierten Jugendhilfemaßnahmen gestalten Sie aktiv die Unterstützung nach §§ 27 ff. SGB VIII. Krisenintervention
Später ansehen21.04.24 | Vollzeit, Teilzeit | Heidenheim an der Brenz | www.stellenmarkt-direkt.deIndividuelle Entwicklung. Vermittlung von Jugendhilfemaßnahmen Als Bindeglied zwischen Hilfesuchenden und qualifizierten Jugendhilfemaßnahmen gestalten Sie aktiv die Unterstützung nach §§ 27 ff. SGB VIII. Krisenintervention In Krisensituationen sind Sie zur Stelle und bieten Kindern und Jugendlichen Hilfe
Später ansehen18.04.24 | Teilzeit, Vollzeit | Heidenheim an der Brenz | www.rehaverein.deUnd Backbegleitung der Klienten ⎯ Begleitung zu Einkäufen und zu Terminen außerhalb (z.B. Ärzte, Behörden, …) ⎯ Unterstützung bei der Freizeitgestaltung Ihr Profil ⎯ Qualifizierung als Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI wünschens- wert, aber nicht Voraussetzung ⎯ Berufserfahrung im hauswirtschaftlichen Bereich
Später ansehen07.03.24 | Vollzeit | Heidenheim an der Brenz | Paul Hartmann AGAusdruck aus dem Geburtsregister je EUR 20,00 - Internationale Geburtsurkunde EUR 20,00 Eine Geburtsurkunde für Zwecke der Sozialversicherung ist unter den Voraussetzungen des § 64 Abs. 2 SGB X gebührenfrei (Nachweis erforderlich). Hinweise keine Rechtsgrundlage - § 59 Geburtsurkunde - § 62
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