28.05.24 | Vollzeit | www.seminarportal.deWohnimmobilienverwalter (auch ohne Erlaubnis gem. § 34c GewO, Sachbearbeiter) - angestellte Mitarbeiter, die an der Verwaltung von Wohnimmobilien mitwirken (z.B. Erstellung von Wohngeldabrechnungen der die Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen, Vermietungsgespräche) die an der Verwaltung mitwirken
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