22.01.24 | Teilzeit, Lehrstelle | Karlsruhe | www.architektenkammer-mv.deDie durch Promotion, Habilitation oder äquivalente Leistungen nachgewiesen wird. Es gelten die Einstellungsvoraussetzungen gemäß § 14 Abs. 2 KIT-Gesetz i. V. m. § 47 Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg. Organisationseinheit Bereich IV „Natürliche und Gebaute Umwelt“ - Institut Entwerfen und Bautechnik (IEB) - KIT
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