13.04.24 | Vollzeit | Forst (Hunsrück) | www.vgvunkel.deUnkel. - / - Geburt anzeigen Leistungsbeschreibung Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden. Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige
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