16.04.24 | Teilzeit | Quedlinburg | www.oks.deUm eine gleichberechtigte Förderung zu erreichen. Kinder und Jugendliche, die die Vollzeitschulpflicht noch nicht erfüllt haben bzw. von dieser seitens der Landesbehörde nicht verbindlich freigestellt wurden, können entsprechend der aktuellen Regelungen keine Teilnehmenden einer Maßnahme sein. Kinder und Jugendliche
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