Berlin, 28. November 2016
Mobbing kann in fast allen Lebensbereichen vorkommen und betroffene Personen sowohl psychisch als auch physisch stark belasten. Heutzutage ist auch die Arbeitswelt intensiv von diesem Problem betroffen. Die Jobsuchmaschine Jobkralle / Jobswype fragte ihre User in einer Umfrage deshalb, ob sie schon einmal Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz gewesen seien. Es stellte sich heraus, dass sich in den meisten Ländern, in denen Jobkralle aktiv ist, zwischen 60-80 % der Befragten manchmal oder sogar häufig am Arbeitsplatz gemobbt fühlen.
Dieses Ergebnis ist schockierend, besonders wenn die gemobbte Person sich außerstande fühlt, der Situation zu entkommen – was sich in den vier Wänden des Arbeitsplatzes, auf den der Gemobbte unter Umständen angewiesen ist, als sehr schwierig erweisen kann. Unter Mobbing am Arbeitsplatz versteht man im Konkreten „ein Verhalten unter Arbeitnehmern, das darauf abzielt, eine Person zu verletzen, einzuschüchtern, zu entmutigen, auszugrenzen oder aus dem Arbeitsverhältnis zu drängen […] und über einen längeren Zeitraum und systematisch erfolgt sowie eine erhebliche Stärke erreicht.“ (WKO.at) Mobbing am Arbeitsplatz äußert sich typischerweise durch die Verbreitung falscher Tatsachen über die betroffene Person, soziale Isolation (die Person wird ignoriert), die Verweigerung für die Person wichtiger (beruflicher) Informationen, Beschimpfungen etc. und kann sogar bis zur Androhung von Gewalt gehen.
Stellt eine Person tatsächlich ein derartiges Verhalten ihr gegenüber fest, so darf dies auf keinen Fall ignoriert werden. Es erfordert Mut und Überwindung, doch die erste Anlaufstelle im Falle von Mobbing durch andere Mitarbeiter sollte auf jeden Fall der Vorgesetzte sein. Hierfür ist es notwendig, dass die gemobbte Person ausreichend konkrete Fakten (wann, wo und von wem sie gemobbt wurde) vorlegt, was der Vorgesetzte prüfen und anschließend zu klären hat. Sollte das Gespräch mit dem Vorgesetzten zu keinem für die gemobbte Person zufriedenstellendem Ergebnis führen bzw. das Mobbing trotzdem andauern, so kann der gemobbte Mitarbeiter vorzeitig aus dem Arbeitsvertrag austreten und behält seinen Anspruch auf eine Abfertigung und weiters Anspruch auf eine Kündigungsentschädigung.
Es ist wichtig, dass die Gesellschaft auf das Thema Mobbing sensibilisiert wird und es als das gravierende Problem anerkennt, das es ist. Menschen, die sich mit einem derartigen Problem an eine Person des Vertrauens wenden, müssen in jedem Fall ernst genommen und nach Nachweis der Mobbing-Handlungen mit allen Mitteln unterstützt werden.
An dieser Umfrage, die im November 2016 durchgeführt wurde, nahmen 3200 Personen teil.