06.10.23 | Teilzeit | Sigmaringen | www.hs-albsig.deZu Beamtinnen/ Beamten auf Probe ernannt werden. Die Probezeit beträgt 3 Jahre. Bei einer Beschäftigung im privat - rechtlichen Beschäftigungsverhäl tnis gilt dies entsprechend. Bei Vorliegen der Voraussetzungen erfolgt anschließend die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder in ein unbefristetes
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