11.06.24 | Vollzeit | Köln | Stadt KölnStudienabschlüssen ist ein Nachweis über die Anerkennung (Gleichwertigkeit mit deutschen Abschlüssen) und eine beglaubigte Übersetzung beizufügen. - Arbeitszeugnisse - Gegebenenfalls Bescheinigungen über Zusatzqualifikationen ## Ihre Ansprechperson Fachliche Fragen beantwortet Ihnen gerne Frau Ibrahimi, Telefon 0221
Später ansehen31.05.24 | Vollzeit | Köln | Stadt Köln• Bei im Ausland erworbenen Studienabschlüssen ist ein Nachweis über die Anerkennung (Gleichwertigkeit mit deutschen Abschlüssen) und eine beglaubigte Übersetzung beizufügen • Arbeitszeugnisse • Gegebenenfalls Bescheinigungen über Zusatzqualifikationen Bei im Ausland erworbenen Studienabschlüssen fügen Sie bitte
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