15.05.25 | Vollzeit | Unkel | www.vgvunkel.deWorden ist - Einhaltung einer Einkommensgrenze. Zum Bezug einer Sozialwohnung/einer im 3. Förderungsweg geförderten Wohnung ist der Wohnungssuchende berechtigt, der mit seinem Einkommen die im Zweiten Wohnungsbaugesetz bzw. die bei der Förderung festgelegte Einkommensgrenze nicht überschreitet
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