26.05.25 | Vollzeit | Hohenbrunn | hohenbrunn.deSollen dabei Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks gemäß Art. 87 GO (bzw. Art. 75 LKrO oder Art. 73 BezO), die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Gesellschaftsorgane, die Bezüge der einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans gemäß Art. 94 Abs. 1 S. 1 Nr. 4
Später ansehen26.05.25 | Vollzeit | Hohenbrunn | hohenbrunn.deKann natürlichen und juristischen Personen erteilt werden. Bei Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (z. B. OHG, KG) ist eine Erlaubnis für jede/n geschäftsführende/n Gesellschafter oder Gesellschafterin erforderlich; dies gilt auch hinsichtlich der Kommanditisten, sofern
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