09.06.24 | Vollzeit | Merseburg | Hochschule MerseburgErfahrungen bei der Einwerbung von DrittmittelnIhre BewerbungEs gelten die Einstellungsvoraussetzungen des § 35 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Die Besoldung erfolgt im Rahmen der rechtlichen und haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen. Zusätzlich zur Grundbesoldung
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