12.04.24 | Teilzeit | Hoppegarten | Landesbetrieb Straßenwesen BrandenburgEine abgeschlossene Meisterausbildung in der Fachrichtung Straßen- oder Tiefbau, auch wenn Sie kurz vor dem Abschluss stehen. I und II. Führerschein Klasse B. III. Verfügen Sie über eine abgeschlossene Berufsausbildung als Straßenwärter/-in oder Straßenbauer/-in oder den Nachweis der verwaltungseigenen Prüfung
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