23.03.24 | Praktikum, Teilzeit, Lehrstelle | Bühne | www.schwerin.deSind nur sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse mit einer regelmäßigen Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden. Die Entlohnung muss mindestens tariflich oder ortsüblich sein. Das Mindestlohngesetz muss eingehalten werden. Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung sind nicht förderbar
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