25.01.24 | Vollzeit, Freelancer | Wiesbaden | Nassauische SparkasseEiner Arbeitslosigkeit oder Insolvenz. So einfach ist es - Ihren Beitrag können Sie bis zu einem Höchstbetrag als Sonderausgabe steuerlich geltend machen. - Ihren Beitrag können Sie zu 100 Prozent als Sonderausgabe steuerlich geltend machen (evtl. Kürzung um Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung
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