22.04.24 | Vollzeit | Reutlingen | www.reutlingen.ihk.deIn einzelnen Branchen Akustik- und Trockenbau Der Akustik- und Trockenbau ist „keine wesentliche Tätigkeit eines der in der Anlage A zur Handwerksordnung aufgeführten Gewerbe“. Dies hat der Gesetzgeber durch § 1 Absatz 8 des Übergangsgesetzes aus Anlass des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung
Später ansehenVerpassen Sie nie wieder einen passenden Job!
Alle Jobs für Trockenbau in Reutlingen Landkreis kostenlos abonnieren.