18.02.24 | Teilzeit, Vollzeit | Flensburg | www.flensburg.deVertreter/in - Fordern Sie telefonisch oder schriftlich ein Antragsformular bei Ihrer Krankenkasse, „Abteilung Pflegeversicherung“ an. Bei vielen Kassen gilt schon diese Anforderung als Stichtag, ab dem bei Bewilligung die Leistungen der Pflegeversicherung rückwirkend gewährt werden. Auf jeden Fall
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