16.05.24 | Studentenjobs, Vollzeit | Bonn | HUK-COBURGKinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres trifft das zu. Bei Schäden, die durch Ihre Kinder entstehen, sind Sie durch deren Mitversicherung bei Ihrer Haftpflichtversicherung also rundum geschützt. Mit Ihrer Familienhaftpflicht sind nicht nur Sie selbst, sondern auch Ihre Familienmitglieder
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