28.07.24 | Lehrstelle, Vollzeit | www.streit-software.deNoch breiter gefächert als die verschiedenen Termini sind die Spezialisierungen, die Sie nach Ihrer Grundausbildung einschlagen können. Der Berufszweig der Elektrofachkraft ist in der Handwerksordnung geregelt und zählt gemäß Anlage A zu den zulassungspflichtigen Handwerken. Gut 60.000 Unternehmen
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