18.04.24 | Vollzeit | Wuppertal | Universitätsklinikum EssenUnterrepräsentiert sind. Sie werden zur Bewerbung aufgefordert und im Sinne des LGGs bei gleicher Qualifikation vorrangig berücksichtigt. Schwerbehinderte Bewerberinnen - Bewerber und Gleichgestellte i.S. des § 2 Abs. 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die ausgeschriebene Stelle
Später ansehen18.04.24 | Vollzeit | Wuppertal | Universitätsklinikum EssenUnterrepräsentiert sind. Sie werden zur Bewerbung aufgefordert und im Sinne des LGGs bei gleicher Qualifikation vorrangig berücksichtigt. Schwerbehinderte Bewerberinnen - Bewerber und Gleichgestellte i.S. des § 2 Abs. 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die ausgeschriebene Stelle
Später ansehen05.04.24 | Teilzeit, Vollzeit | Wuppertal | Bergische Universität WuppertalDes Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Rechte von Menschen mit einer Schwerbehinderung, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt zu werden, bleiben unberührt. Bewerbungsfrist 08.05.2024
Später ansehen17.04.24 | Vollzeit | Wuppertal | Universitätsklinikum EssenAn, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Sie werden zur Bewerbung aufgefordert und im Sinne des LGGs bei gleicher Qualifikation vorrangig berücksichtigt. Schwerbehinderte Bewerberinnen - Bewerber und Gleichgestellte i.S. des § 2 Abs. 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt
Später ansehen17.04.24 | Vollzeit | Wuppertal | Universitätsklinikum EssenAn, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Sie werden zur Bewerbung aufgefordert und im Sinne des LGGs bei gleicher Qualifikation vorrangig berücksichtigt. Schwerbehinderte Bewerberinnen - Bewerber und Gleichgestellte i.S. des § 2 Abs. 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt
Später ansehen17.04.24 | Vollzeit | Wuppertal | Universitätsklinikum EssenAn, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Sie werden zur Bewerbung aufgefordert und im Sinne des LGGs bei gleicher Qualifikation vorrangig berücksichtigt. Schwerbehinderte Bewerberinnen - Bewerber und Gleichgestellte i.S. des § 2 Abs. 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt
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